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Hausordnung

Hausordnung des Schulzentrums Lübeck – Kücknitz

Stand: 10.2011

 

1

Präambel

 

In der Schule ist - wie in jeder größeren Gemeinschaft - ein Zusammenleben nur möglich, wenn alle Beteiligten versuchen, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll zu handeln.

Damit die Arbeit in der Schule ungestört ablaufen kann, vereinbaren Lehrer und Lehrerinnen, Eltern, Schüler und Schülerinnen folgende Regeln.

2

Ordnung

2.1

Alle Schülerinnen und Schüler leisten den Anweisungen der Lehrkräfte Folge.

2.2

Grundsätzlich verboten sind:

 

- grobfahrlässiges Verhalten, das zu einer Verletzung oder Gefährdung anderer führen kann

 

- das Mitführen gefährlicher Gegenstände jeglicher Art

 

- jede mutwillige Beschädigung oder Verunreinigung von Schuleigentum oder persönlichem Eigentum

 

- das Toben im gesamten Schulgebäude

 

- das Schneeballwerfen

2.3

Die persönliche Haftung der Erziehungsberechtigten bleibt bestehen.

2.4

Das Ballspielen während einer Freistunde ist nur im hinteren Bereich des Schulhofes erlaubt, von wo aus der Unterricht in den Klassenräumen nicht gestört wird.

2.5

Getränke in offenen Behältern, z.B. Dosen, und warme Speisen dürfen in die Klassentrakte, Fachräume oder in das Forum grundsätzlich nicht mitgenommen werden.

2.6

Die Decken im Schulgebäude besitzen keinerlei Tragfähigkeit.

Es darf grundsätzlich nichts an den Decken befestigt werden.

3

Unterricht

3.1

Zeiteinteilung :

7.25 Uhr : Das Gebäude wird für die Schüler und Schülerinnen geöffnet.

 

1. Stunde            7.45 -   8.30 Uhr

 

2. Stunde            8.35 -   9.20 Uhr

 

3. Stunde            9.40 - 10.25 Uhr

 

4. Stunde          10.30 - 11.15 Uhr

 

5. Stunde          11.35 - 12.20 Uhr

 

6. Stunde          12.25 - 13.10 Uhr

Trave-Gymnasium:                           Trave-Real-/Gemeinschaftsschule

 

7. Stunde          13.40 - 14.25 Uhr                            13.25 - 14.10 Uhr

 

8. Stunde          14.30 – 15.15 Uhr                            14.15 – 15.00 Uhr

 

9. Stunde          15.20 - 16.05 Uhr                            15.10 - 15.55 Uhr

3.2.1

In den großen Pausen begeben sich die Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 – 10 in die Schulstraße oder auf den Hof. Die Lehrkräfte verlassen die Klassenräume als letzte und schließen ab.

3.2.2

In der 5-Minuten-Pause bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Regel im Klassenraum.

3.2.3

Mit dem Gongzeichen zur Stunde sind die Schülerinnen und Schüler in ihren Räumen. Ist eine Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, so fragen Klassensprecher oder Klassensprecherin bei der Schulleitung nach.

3.3

Vorsicht ist geboten an den Klassenraumfenstern: Die Fensterflügel dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft oder in den großen Pausen von den Schülerinnen und Schülern des Ordnungsdienstes geöffnet werden.

3.4

Von den in der letzten Stunde im Klassenraum anwesenden Schülern und Schülerinnen werden nach dem Ende der Stunde:

 

- die Stühle hochgestellt

 

- die Tafeln gesäubert

 

- das Licht gelöscht

 

- die Fenster geschlossen

 

- Die Sonnenjalousien hochgefahren

 

- Papier und grober Müll eingesammelt.

 

Die Lehrkräfte verlassen die Klassenräume als letzte und schließen ab. Die Schülerinnen und Schüler verlassen das Schulgrundstück.

3.5.1

Größere Geldbeträge, Wertgegenstände oder wertvolle Kleidungsstücke müssen zu Hause gelassen werden.

Die Schule haftet nicht im Falle eines Diebstahls oder Verlusts.

3.5.2

Freizeitsportgeräte wie z.B. Skateboard, Rollerblade, Kickboard u. ä. dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

3.5.3

Die Nutzung audiovisueller Medien sind im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgrundstück verboten.

3.6

Fachräume dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.

4

Einrichtungen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

Das Schulgelände umfasst die Sportanlagen, Parkplätze, Pausenflächen und Grünflächen innerhalb der Zäune und Hecken und endet an der Kücknitzer Hauptstraße mit der letzten Treppenstufe.

4.1

Fahrräder sind - ordnungsgemäß gesichert - ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen abzustellen. Die Fahrräder sind durch die Schule nicht versichert - die Schule übernimmt keine Haftung.

4.2

Schüler und Schülerinnen mit eigenem Pkw stellen ihre Fahrzeuge auf den öffentlichen Parkplätzen hinter der Turnhalle ab.

4.3

Das Radfahren auf den Gehwegen und dem Schulgelände ist wegen der Unfallgefahr verboten.

4.4

Das Betreten der Pkw-Parkplätze vor dem Schuleingang ist für Schülerinnen und Schüler wegen der großen Unfallgefahr verboten; statt dessen sind die Gehwege zu benutzen.

4.5

Eltern, die Kinder bringen oder holen, müssen die Parkplätze hinter der Turnhalle benutzen.

4.6

Während der Unterrichtszeit verlässt in der Regel - mit Ausnahme der Sekundarstufe II - kein Schüler bzw. keine Schülerin das Schulgrundstück.

4.8

Bei Feuergefahr oder Katastrophenalarm gilt die Alarmordnung. Sie ist in den Klassenräumen ausgehängt und darf nicht entfernt werden.

5

Verwaltung

5.1

Das Sekretariat steht den Schülerinnen und Schülern in der Regel in den großen Pausen zur Verfügung.

5.2

In Notfällen - z.B. bei Unfällen mit schwereren Verletzungen - entscheidet in der Regel die Lehrkraft, ob der Notruf 112 alarmiert werden muss und leitet dies gegebenenfalls in die Wege. Anschließend ist der Unfall für die Schadensmeldung unverzüglich im Sekretariat oder der Schulleitung zu melden. Auch der oder die Sicherheitsbeauftragte ist zu informieren.

5.3

Am Freitag steht das Schulgebäude für schulische oder außerschulische Veranstaltungen nach Unterrichtsschluss

in der Regel nicht zur Verfügung.

6

Abschlussbestimmung

Diese Hausordnung entspricht den Bestimmungen des Schulgesetzes.

Änderungen der Hausordnung bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenzen beider Schulen des Schulzentrums.

Beschluss der Schulkonferenzen des Trave-Gymnasiums und der Trave-Realschule;

 

gültig ab  01. 09. 2008

 

 

Reimann, Schulleiter                            Gramer, Schulleiterin

 

 

Ergänzende Bestimmungen zur Hausordnung : nur für das Gymnasium

1. Der Stillarbeitsraum steht der Oberstufe immer, der Sekundarstufe I nicht während der Pausen zur

Verfügung.

Getränke in offenen Behältern und warme Speisen dürfen dort nicht verzehrt werden.

 

2. Freie Räume im 2. OG dürfen von der Oberstufe zum Arbeiten genutzt werden.

Ausnahmen hiervon werden bekannt gegeben.

 

3. Angehörige der Sekundarstufe I halten sich in Freistunden nicht in den Klassenräumen auf.

Ausnahmen hiervon werden bekannt gegeben.

 

 

 

Reimann, Schulleiter

 

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